Initiatorin des Projekts ist Univ.-Prof. Dr. Kathrin Yen, seit Herbst 2007 Leiterin des Instituts für Gerichtliche Medizin der Med-Uni Graz. Die engagierte Vorarlbergerin war zuvor fast sieben Jahre lang in Bern tätig und erkannte dort im Rahmen eines ähnlichen Projekts, das sich mit der Bildgebung an Leichen beschäft igte, das große Potenzial der Radiologie für die Forensik.
Erstaunlicherweise kommen bildgebende Verfahren in der Gerichtsmedizin bislang kaum zur Anwendung. Das gilt nicht nur für die Untersuchung von Verstorbenen, sondern insbesondere auch von Lebenden.
In Bern wendete Prof. Yen die Magnetresonanztomographie erstmals an überlebenden Personen an, die gewürgt worden waren. In der gerichtsmedizinischen Routine werden diese Fälle bislang nur rein äußerlich untersucht. Eine Beurteilung des Schweregrads des Angriffs ist damit jedoch oft schwierig, da sämtliche inneren Verletzungsbefunde der Diagnostik entgehen. Diese konnten jedoch mit der radiologischen Untersuchung weitgehend erfasst werden, was eine viel bessere Rekonstruktion des Geschehens erlaubte. Aus diesem Grund wurden die „Bildli“ auch von den Schweizer Untersuchungsrichtern sehr positiv aufgenommen und seither in jedem Fall von überlebtem Würgen eingefordert.
Vielfältig einsetzbar
und objektiv
Bildgebende Verfahren können
die Befundung nicht nur bei häuslicher
Gewalt und Sexualstraft aten,
sondern auch bei Unfällen, Versicherungsbetrug,
medizinischen
Behandlungsfehlern und anderen
klinisch-forensischen Fragestellungen
entscheidend verbessern.
Ein großer Vorteil radiologischer
Methoden ist zudem, dass die Befunde
objektiv erfasst und bei Bedarf
unabhängig nachbegutachtet
werden können.
Methode der Wahl ist für den Gerichtsmediziner in den allermeisten Fällen die Magnetresonanztomographie: Zum einen sind Weichteilverletzungen in der MRT am besten darstellbar, zum anderen ist sie nach dem derzeitigen Stand des medizinischen Wissens für den zu Untersuchenden völlig unschädlich.
Doch auch die Computertomographie hat ihre Indikationen: Sie eignet sich besonders gut für die Darstellung von knöchernen Verletzungen, Luft oder für dreidimensionale Rekonstruktionen.
Neuland für
Forensik
Neben MRT und CT können
in Einzelfällen auch noch andere
radiologische Untersuchungsmethoden
– beispielsweise die Magnetresonanzspektroskopie
bei
toxikologischen Fragestellungen –
für die Forensik von Nutzen sein.
Auch wenn es zahlreiche Überschneidungen mit der klinischen Radiologie gibt, betritt die Gerichtsmedizin mit der klinisch-forensischen Bildgebung in vielen Bereichen Neuland. Als Beispiel führt Prof. Yen das Unterhautfettgewebe an: „Für uns sind gerade diese Weichteilbefunde sehr wichtig, da sie über den genauen Ort und die Heft igkeit einer Gewalteinwirkung Auskunft geben.
In der Klinik haben die äußerlich als ,blaue Flecken‘ erkennbaren Weichteileinblutungen keinerlei Bedeutung, weil sie in den meisten Fällen ohne Folgen ausheilen und somit keiner Therapie bedürfen.“
Eines der Ziele der Grazer Wissenschaft ler ist daher, die Untersuchungsmethoden für gerichtsmedizinische Fragestellungen so zu adaptieren, dass Befunde im Unterhautfettgewebe besser dargestellt werden können. Zu den großen Vorhaben der nächsten Jahre gehört auch, für alle Ereignisse, bei denen die Bildgebung von Nutzen sein könnte, entsprechende Standardabläufe und -protokolle zu entwickeln.
Geplant ist zudem, für die Demonstration vor Gericht eine Software zu entwickeln, die es auch Laien ermöglicht, die Befunde zu verstehen. Unter anderem soll neben jedes Bild eine Referenzfi gur gestellt werden, damit erkennbar ist, wo und in welcher Ebene des Körpers die Aufnahme gemacht wurde.
Rechtlicher Rahmen
unklar
Ungeklärte Fragen gibt es aber
nicht nur im medizinischen,
sondern auch im ethischen und
rechtlichen Bereich:
- Kann die Bildgebung zukünftig auch als Zwangsmaßnahme in Verfahren angewendet werden?
- Dürfen Personen einer Strahlenbelastung ausgesetzt werden, die aus klinischer Sicht nicht notwendig ist?
- Welche Anforderungen haben die bildgebenden Verfahren zu erfüllen, damit sie im Gerichtssaal als Beweismittel zugelassen werden?
- Wie kann sichergestellt werden, dass die Befunde nicht nachträglich digital verändert wurden?
Erste gerichtsmedizinische
Ambulanz Österreichs
Bei seinen Untersuchungen
wird das CFI auf die Geräte der
Grazer Klinik zurückgreifen.
Kollaborationen
der beiden institutseigenen
Radiologen mit den klinischen
Kollegen und dem Institut
für Gerichtliche Medizin sind ausdrücklich
erwünscht. Insgesamt
werden am Institut für klinischforensische
Bildgebung 15 Mitarbeiter
beschäft igt sein.
Im Rahmen des Projekts wird auch eine gerichtsmedizinische Ambulanz gegründet, in der rund um die Uhr ein Gerichtsmediziner erreichbar sein wird. Mit dieser in Österreich einmaligen Einrichtung soll eine möglichst rasche Befundung von Verletzten ermöglicht werden.
Zurzeit ist es noch so, dass Gerichtsmediziner oft erst nach Wochen oder Monaten zugezogen werden und aus den Akten rekonstruieren sollen, wie sich ein Vorfall zugetragen hat.
„Unsere Befundung ist um Welten besser, wenn wir frisch Verletzte selbst untersuchen können, statt im Rahmen eines Aktengutachtens klinische Daten zu beurteilen, die nach klinischen Gesichtspunkten erhoben wurden.“ Selbst wenn Staatsanwälte schnell aktiv werden, kann auf diesem Umweg wertvolle Zeit verloren gehen.
„Wünschenswert wäre, wenn wir in aktuellen Fällen bereits von der Polizei beauftragt werden könnten“, hofft Prof. Yen auf entsprechende legistische Änderungen.
CFI für CSI
Prinzipiell können die Dienste
des Instituts auch ohne polizeiliche
Anzeige kostenlos in Anspruch genommen
werden: Die Ambulanz
steht auch Ärzten, Kinderschutzgruppen,
Frauenhäusern oder den
Betroff enen selbst offen. Damit haben
z.B. Personen, die häuslicher
Gewalt ausgesetzt sind, sich aber
nicht durchringen können, eine polizeiliche
Anzeige zu erstatten, die
Möglichkeit, Befunde erheben und
Spuren sichern zu lassen, die bei einer
etwaigen späteren Anzeige als
Beweismittel verwendet werden
können.
Um gefährdete Personen erreichen und beraten zu können, muss aber ein vertrauensförderndes Umfeld geschaff en werden.
Ein Punkt, der auch gemeinsam mit den Partnern zu diskutieren sein wird, ist daher, ob nicht die Anzeigepfl icht der Gerichtsmediziner in bestimmten Bereichen gelockert werden sollte. HÖ






