03. September 2010
rzte Magazin Medizin Medien Austria
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Substitution: Ein Rückschritt um Jahrzehnte droht

Drogenfachleute und Ärztekammer wehren sich gegen Behandlungsbeschränkungen in der neuen Suchtgiftverordnung des Gesundheitsministeriums.

Hier wird erstmals der Versuch unternommen, mittels eines ordnungspolitischen Durchgriffs direkt auf Behandlungsmethoden Einfluss zu nehmen und die Behandlungsfreiheit der Ärzte einzuschränken, obgleich gewichtige fachliche Gründe dagegen stehen und sich die wichtigsten medizinischen Experten gegen die Vorgangsweise aussprechen“, fährt Dr. Reiner Brettenthaler schweres Geschütz auf.

Der Grund für den Groll des ÖÄK-Präsidenten: Das Gesundheitsministerium will die Kammer per Verordnung dazu zwingen, neue Richtlinien für die Drogensubstitutionsbehandlung auszuarbeiten. Eine Verordnung, die mit so „restriktiven Details“ ausgestattet sei, „dass ich mich frage, welche Richtlinie die Ärztekammer noch ausarbeiten soll“, ärgert sich Brettenthaler, der im Gespräch mit dem ärztemagazin ankündigt: „Wir werden uns mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen diese Verordnung wehren. Fachlich kann ich mich dazu nicht äußern, aber ich vertraue und stehe voll hinter den Experten der Ärzteschaft“.

Katastrophe.

Diese lassen kein gutes Haar an den Plänen des Gesundheitsministeriums: Die geplante Verordnung sei eine „gesundheitspolitische Katastrophe“, die einen „gesundheitlichen Super-GAU“ zur Folge haben werde, erklärt Dr. Hans Haltmayer, Vizepräsident der neu gegründeten Österreichischen Gesellschaft für arzneimittelgestützte Behandlung von S u c h t k r a n k e n (ÖGABS), niedergelassener Wahlarzt und ärztlicher Leiter des Wiener Drogenambulatoriums Ganslwirt. „Die Umsetzung dieser Verordnung würde einen Rückschritt um Jahrzehnte, wenn nicht überhaupt die Zerschlagung der Substitutionsbehandlung bedeuten“, warnt MR Dr. Rolf Jens, niedergelassener Allgemeinarzt und Vorsitzender der Sektion Ärzte für Allgemeinmedizin der Ärztekammer Wien.

Mit der Drogensubstitutionstherapie, die zum größten Teil von niedergelassenen Ärzten getragen wird, habe man in Österreich „sehr gute und große Erfolge“ erzielt, sagt Jens. „Die Substitutionsbehandlung mit Opiaten führt zu einer Verminderung der Beschaffungskriminalität und bringt durch die Resozialisation der Betroffenen erheblichen volkswirtschaftlichen Nutzen. Die Reduktion von Folgeerkrankungen und Sterblichkeit vermindert Leid, fördert die Gesundheit und entlastet das Gesundheitssystem in finanzieller Hinsicht“, ist Univ.-Prof. Alfred Springer, Vorsitzender der ÖGABS und Leiter des Ludwig-Boltzmann- Instituts für Suchtforschung am Anton-Proksch-Institut überzeugt.

Vier heikle Punkte sind es, die bei den Ärzten vor allem für Unmut sorgen:

n Retardierte Morphine dürfen nur noch äußerst eingeschränkt eingesetzt werden. Als Mittel erster Wahl sollen in Hinkunft Methadon und Buprenorphin gelten - jene Präparate, die in den letzten Jahren aufgrund ihrer Nebenwirkungen bei immer mehr Patienten durch retardierte Morphine ersetzt wurden. „Es ist absurd, ohne wissenschaftliche Grundlage eine bestimmte Medikamentengruppe zu verbieten“, schüttelt Haltmayer den Kopf.

n Der Patient muss beim behandelnden Arzt einen „Vertrag“ unterschreiben, in dem er sich verpflichtet, keine illegalen Drogen zu konsumieren oder sein Substitutionsmittel keinem Dritten weiterzugeben. Hat der Arzt Zweifel daran, muss er die Therapie abbrechen. „Die gesellschaftliche Diskriminierung und Stigmatisierung der Suchtkranken wird damit in die medizinische Behandlung hineingetragen“, empört sich Springer. „Niemand würde einen Diabetiker, der beim Genuss einer Cremeschnitte ertappt wird, von der Therapie ausschließen“, fügt Haltmayer hinzu.

n Prinzipiell dürfen Substitutionspatienten ihr Medikament nur noch unter Aufsicht in der Apotheke einnehmen. Patienten, die einer Arbeit nachgehen, sollen erst nach drei Monaten Medikamente für jeweils eine Woche erhalten. „Dass es Patienten gibt, die vor acht Uhr früh zu arbeiten beginnen, das können sich Ministerialbeamte offenbar nicht vorstellen“, ätzt Haltmayer: „Der tägliche Besuch einer Apotheke ist mit einer geregelten Arbeit nicht vereinbar. Diese Verordnung zerstört die Bemühungen der Patienten, ein normales Leben zu führen.“ Die Zahl der betroffenen ist groß: In Wien etwa gehen rund 30 Prozent der 5.500 Substitutionspatienten einer geregelten Arbeit nach oder befinden sich in einem Schulungsprogramm des Arbeitsamtes.

n In Hinkunft sollen nur noch Psychiater, Allgemeinmediziner, Kinderärzte und Internisten die für die Substitutionstherapie vorgeschriebenen Weiterbildungsveranstaltungen besuchen dürfen. Für Jens ein „Behandlungsverbot“.

Für Amtsärzte hingegen gibt es weiterhin keine einschlägige Weiterbildungspflicht, obwohl diese nunmehr bei Bedenken die Quittierung der Substitutionsmittelrezepte verweigern können.

Rechtliches Risiko.

„Für uns Ärzte wird es unmöglich, Patienten - wie es im Ärztegesetz vorgeschrieben ist - state of the art, also dem Stand den Wissenschaft entsprechend, zu behandeln, ohne dabei gegen die S u c h t g i f t v e r o r d - nung zu verstoßen“, klagt Jens. Wer aber gegen die Suchtmittelverordnung verstößt, kommt in letzter Konsequenz mit dem Strafgesetz in Konflikt. „Die Substitutionstherapie wird für Ärzte viel schwieriger und äußerst riskant. Viele Kollegen werden sich aus der Behandlung zurückziehen“, prophezeit Haltmayer.

Zur drohenden Unterversorgung komme infolge der Verordnung auch eine Abnahme der therapiewilligen Drogenabhängigen, sind sich die Experten sicher. „Die Schwelle des Patienten, sich behandeln zu lassen, wird in der neuen Verordnung viel höher gelegt“, erklärt Jens. „Weniger Abhängige in den Praxen, mehr auf der Straße“, fasst Haltmayer die Konsequenzen der Suchtmittelverordnung zusammen: „Die größte Gefahr aber für sich und andere ist der unbehandelte Patient.“

Mag. Michael Kraßnitzer

© MMA 2005, ärztemagazin 5/2006

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